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Hyaluronsäuretherapie
Bei langfristiger Abnutzung der Gelenke kann es dazu kommen, dass eine Verbesserung des Gesamtzustandes nur noch mit einem Gelenkersatz oder einer dauerhaften Behandlung mit Schmerzmitteln erreicht werden kann. Ist der Gelenkersatz aus medizinischen Gründen nicht umsetzbar oder soll vermieden werden, bietet die Behandlung durch die Verabreichung von Hyaluronsäure eine erfolgsversprechende Alternative. Hierbei wird die im Labor hergestellte Hyaluronsäure punktgenau in das betroffene Gelenk gespritzt, um den Schmerzimpuls temporär auszuschalten. Je nach Ausprägungsgrad der vorliegenden Arthrose variieren die notwendigen Intervalle zur regelmäßigen Verabreichung des körpereigenen Schmerzmittels.
Welche Wirkung erzielt die Hyaluronsäure im betroffenen Gelenk?
Die synthetische Hyaluronsäure wird millimetergenau in das Gelenk injiziert und sorgt durch seine „Puffer- und Schmiereigenschaft“ für eine schnelle und anhaltende Schmerzlinderung des Patienten. Speziell durch die synergetische Reaktion mit der sogenannten Gelenkschmiere stellt sich beim Betroffenen eine deutlich verbesserte Beweglichkeit ohne stechenden Schmerzimpuls ein. Darüber hinaus sorgt die Hyaluronsäure für eine Stabilisierung des noch vorhandenen Knorpels, wirkt entzündungshemmend und suggeriert dem Körper die eigene Nachproduktion von körpereigenem Hyaluron.
Bietet die Hyaluronsäuretherapie einen Vorteil gegenüber herkömmlichen Schmerzmitteln?
Im Gegensatz zu antibiotischen Schmerzmitteln ist Hyaluronsäure ein körpereigener Baustoff, der bei der fachgerechten Verwendung langanhaltend und schonend wirkt, wogegen anderweitige Schmerzmittelpräparate nur eine kurzfristige Wirkung aufweisen und sogar gegen die bestehende Knorpelsubstanz arbeiten können. Für den Patienten mit chronischen Gelenksschmerzen bedeutet dieses Therapieverfahren also weniger Injektionen bei einer längeren Wirkung.
Wie sieht der Zeitplan und Ablauf bei einer Hyaluronsäuretherapie aus?
Das Präparat wird von unserem Facharzt für Orthopädie Oleh Maykan punktgenau in das betroffene Gelenk injiziert, wo es seine schmerzlindernde und regenerative Wirkung entfalten kann. Diese Prozedur muss je nach Schmerzgrad bis zu fünf Mal über einen Zeitraum von rund einem Monat wiederholt werden um den vollen Umfang der Wirksamkeit auszuschöpfen.
Wird eine Hyaluronsäuretherapie von der Krankenkasse übernommen?
In der Regel wird die Verabreichung von Hyaluronsäure nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, weshalb Sie als Patient die anfallenden Kosten selbst tragen oder von Ihrer privaten Krankenkasse gebrauch machen müssen.
